AirChip

Füllordnung zur Nutzung der Außenfüllanlage von diveXellence und des AirChip

1.          Verhaltensregeln

1.1        Benutzerinnen/Benutzer haben sich vor jedem Füllvorgang über das aktuelle Füllreglement unter diveXellence.de/airchip zu informieren. Mit dem Beginn eines Füllvorgangs erklärt er/sie sich mit der jeweils aktuellen Füllordnung einverstanden. 

1.2       Flaschen dürfen nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr gefüllt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Füllen außerhalb dieser Zeiten technisch möglich ist, aber nicht gestattet und eine Füllung nur aus den Speicherflaschen erfolgt.

1.3       Das Rauchen oder Laufenlassen von Verbrennungsmotoren bei der Anlage ist verboten. 

1.4       Rund um den Füllvorgang sind jegliche Lärmemissionen zu vermeiden (Wohngebiet). 

1.5       Jegliches Ablassen von Luft aus dem Tauchgerät ist strengstens verboten! Zur Trocknung des Ventils müssen persönliche Hilfsmittel (Badetuch/Trocknungstuch…) verwendet werden. 

1.6       Laute Gespräche und unnötiger Aufenthalt bei der Anlage sind zu unterlassen. 

1.7       Flaschen sind zur eigenen Sicherheit während des Füllvorgangs in der dafür vorgesehenen Halterung zu sichern. 

2.         Rahmenbedingungen

2.1       Inhaber: innen des diveXellence AirChips müssen vor dem ersten Flaschenfüllung durch eine Fachperson von diveXellence eingewiesen werden und bestätigen mit Unterschrift und unter Vorlage eines amtlichen Ausweises ihre Identität sowie akzeptieren mittels Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Füllordnung von diveXellence, einsehbar unter www.divexellence.de/airchip. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Aushändigung des diveXellence AirChips. Sie legen ein gültiges Tauchbrevet auf den eigenen Namen lautend zur Kopie und Aufbewahrung bei diveXellence vor. DiveXellence darf alle diese Daten bis zu 10 Jahre nach der letzten Verlängerung der Einweisung aufbewahren. 

2.2      Es liegt in der Verantwortung der Benutzerin/des Benutzers, einmal pro Jahr durch persönliches Erscheinen bei diveXellence während der Öffnungszeiten eine neue Unterweisung in Anspruch zu nehmen. 

2.3      Inhaber: Innen des diveXellence Airchips müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über ein gültiges Tauchbrevet verfügen (z.B. PADI Open Water Diver). 

2.4      Die Füllberechtigung ist nicht übertragbar. Es dürfen ausschließlich eigene Flaschen zum persönlichen Gebrauch gefüllt werden. Insbesondere der Weiterverkauf der Luft in jeglicher Form ist verboten. 

2.5      Das Füllen für dritte Personen darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von diveXellence durchgeführt werden. 

2.6      Karteninhaber: innen definieren bei Aufladung des AirChips ihren Rabattplan. Bei Aufladung von 100 Euro werden 5% mehr aufgeladen, bei 250 Euro werden 10% mehr aufgeladen.

2.7      Füllguthaben können jederzeit gegen Rückgabe des AirChips in eine Einkaufsgutschrift bei diveXellence eingetauscht werden. Dabei ist diveXellence berechtigt, den in Anspruch genommenen Rabatt vom Restguthaben abzuziehen. Ist der Rabattabzug höher als das bestehende Guthaben, ist ein Eintausch nicht möglich. 

2.8    Bestehende Guthaben auf der mydive AIRcard werden niemals rückerstattet, auch dann nicht, wenn die Anlage aus unvorhergesehenen Gründen (Panne, höhere Gewalt, Stromausfall usw.) außer Betrieb ist und/oder die Karte aufgrund Zuwiderhandlung gegen die vorliegende Füllordnung entzogen wird. 

2.9    Ist die Füllanlage – aus welchen Gründen auch immer – außer Betrieb, ist jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen. diveXellence ist bemüht, die Anlage möglichst lückenlos betriebsbereit zu halten. 

2.10  Bei Verlust/Diebstahl der Karte kann eine Ersatzkarte gekauft werden. Das Guthaben wird vom letzten Stand der bestehenden Karte übernommen, welchen die Anlage registriert hat, ungeachtet davon, ob in der Zwischenzeit von Dritten Bezüge durchgeführt wurden. Das Risiko eines derartigen Verlustes trägt allein die Karteninhaber:in.

2.11  Verlust oder Diebstahl der Karte ist diveXellence unverzüglich zu melden. 

3.         Rechtliche Bestimmungen und Sicherheit

3.1       An der diveXellence Füllstation dürfen ausschließlich Druckluft-Flaschen zum Zweck der Verwendung als Atemluft für den Tauchsport gefüllt werden. Jegliche anderweitige Nutzung ist ausdrücklich verboten. 

3.2      Die Inhaberin bzw. der Inhaber des diveXellence AirChips ist zu jedem Zeitpunkt für den gesetzeskonformen Zustand der angeschlossenen Flasche inklusive aller damit verbundenen Teile während Füllvorgang und bei späterer Verwendung allein verantwortlich. diveXellence lehnt bei Zuwiderhandlung jegliche Haftung ab. Es dürfen nur Flaschen mit gültiger TÜV Prüfung und dem zugehörigen und gemeinsam mit der Flasche und auf der Flasche montiertem geprüftem Ventil befüllt werden.

3.3      Flaschen, welche potenziell verunreinigte Luft oder andere Gemische als saubere Atemluft enthalten oder enthalten könnten, dürfen niemals mit der Anlage verbunden werden. 

3.4      Druckluftflaschen dürfen ausschließlich maximal bis zum zugelassenen Druck befüllt werden. diveXellence weist darauf hin, dass dieser Druck womöglich nicht mit dem Maximaldruck der Anlage übereinstimmt. Die Karteninhaberin/Der Karteninhaber trägt die alleinige Verantwortung zur Einhaltung dieser Regel. 

3.5      Die Benutzerin/der Benutzer hat lediglich maximal Anspruch auf einen Enddruck von 200 bar bei einer Lufttemperatur von 15 Grad Celsius. 

3.6      Der Bezug wird nach Fülldauer abgerechnet und dem Kartenguthaben belastet. 

3.7      Beachtet, dass bei tiefen Temperaturen und/oder kalten Flaschen der Fülldruck nach dem Füllvorgang noch steigen kann. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber ist für die nötige Druckreserve allein verantwortlich. 

3.8      Das Füllmedium ist ausschließlich Atemluft nach DIN EN 12021. Damit ist das „Blenden“ anderer Mischungen als reiner Atemluft nach Norm ausdrücklich verboten. 

3.9      Es dürfen ausschließlich Flaschen mit einem G5/8 Gewinde befüllt werden. 

3.10    Der Einsatz jeglicher Adapter, Filter oder eigener Bauteile zwischen der diveXellence Füllstation und der regelkonform geprüften, zu füllenden Flasche ist verboten. 

3.11     Bei potenziell oder mit Sicherheit verunreinigter Umgebungsluft (Brand, Chemie, andere. Emissionen usw.) darf die Anlage niemals in Betrieb genommen werden. Für Folgen aus Zuwiderhandlung haftet auch gegenüber anderen Benutzern: Innen allein die Benutzerin/der Benutzer. 

3.12    Die bezogene Luft ist vom Benutzer/der Benutzerin vor dem Einatmen ausnahmslos einem Geruchstest zu unterziehen. Ist die Luft nicht geruchsneutral, darf sie niemals eingeatmet werden. 

3.13    Jegliche Unregelmäßigkeiten den Füllvorgang und die Verwendung der Luft betreffend sind diveXellence unverzüglich schriftlich und unter Angabe aller betroffenen Personen zu melden.

3.14    Beschädigungen der Anlage oder von Teilen davon sind diveXellence unverzüglich zu melden und werden der Verursacherin/dem Verursacher vollumfänglich belastet. Insbesondere ist auch administrativer Aufwand von diveXellence (z.B. für Nachforschung, Anzeige usw.) vom Verursacher/von der Verursacherin zu tragen. 

3.15    Gerichtsstand ist in jedem Fall Ulm. 

3.16    Unnötiger Aufenthalt im Gefahrenbereich ist zu unterlassen. Es ist darauf zu achten, dass Kopf und/oder Hände sich nicht oberhalb des Flaschenventils befinden. Die Ventilöffnung ist auf die Füllperson hin zu richten, damit die Flasche im Fall einer Panne möglichst durch den Eigendruck gegen die dafür vorgesehene Flaschenhalterung und auf den Boden gedrückt wird. 

3.17 Jeder Füllvorgang erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung von diveXellence für Ansprüche jeglicher Art ist ausgeschlossen, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens diveXellence. 

3.18    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von diveXellence sind Bestandteil dieser Füllordnung. 

Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere der vorstehend aufgeführten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

Stand:15.3.2024